Heilfürsorge unterstützt Venenkleben
Die Heilfürsorge des Landes M/V unterstützt auf Antrag die Behandlung mit dem Venenkleber. Erstmals seit nunmehr 21 Jahren selbstständiger Arbeit haben wir kürzlich eine sehr sachliche und auch sehr richtig begründete Entscheidung zur Kostenübernahme für ein modernes Therapieverfahren erhalten. Die Heilfürsorge M/V, die die Polizisten, Feuerwehrleute usw gesundheitlich absichert, hat in einem sich an Tatsachen orientierenden Kostenbescheid einem Feuerwehrmann eine komplette Kostenübernahme für die Behandlung von simultan 3 Stammvenen mit dem Venenkleber zugesichert.


Sachliche Begründung für die Kostenzunahme
In den letzten Jahren haben immer mehr Patienten versucht, im Rahmen von Einzelfallentscheidungen zur Kostenübernahme eine Finanzierung des Venenklebens durch die gesetzlichen Krankenkassen zu erreichen. Leider nur in Einzelfällen war diese Absicht von Erfolg gekrönt. Insofern ist es eine schöne und auch neue Erfahrung, das die Heilfürsorge M/V sich nun tatsächlich objektiven Kriterien zugewandt hat.
Zum Einen wurden die Kosten bei einem radikalchirurgischen Standarteingriff „Stripping“ im Krankenhaus analysiert und richtigerweise als wesentlich höher eingestuft. Zum Anderen wurde die schnelle Rekonvaleszenz und damit umgehende Arbeitsfähigkeit betont und als wichtiger Grund für die Zusage ausdrücklich betont. Diese zwei wesentlichen Punkte spielen schon seit Jahren eine grosse Rolle bei der Argumentation pro Venenkleben, werden aber in der Regel von Krankenkassenmitarbeitern gar nicht beachtet und von den Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bewusst nicht berücksichtigt.
Änderung der Kostenübernahmepraxis?
Wir sind nicht so vermessen, hier einen grunfsätzlichen Durchbruch bei der Beantragung von Kostenübernahmen für das Venenkleben für alle gesetzlichen Krankenkassen zu erwarten. Jedoch glauben wir, dass die bei der Heilfürsorge in M/V Versicherten in vielen Fällen erfolgreich eine Kostenübernahme beantragen werden können.
