Saphenion®: Private Arztrechnung steuerlich absetzbar?

Saphenion®: Private Arztrechnung steuerlich absetzbar? Die Anzahl privat zu zahlender ärztlicher Leistungen steigt rapide an. Damit sind aber nicht nur die Rechnungen beim schnellen Terminbesuch in der Privatpraxis gemeint, es gilt auch für Leistungen von Kassenärzten oder Krankenhäusern, die nicht im Kassenärztlichen Abrechnungskatalog erfasst sind! Dieser Abrechnungskatalog ( EBM bei Kassenärzten, Fallpauschalen bei Krankenhauseingriffen) wird in unreglmäßigen Abständen zwar aktualisiert, dies betrifft aber in vielen Fachgebieten nicht die in den Leitlinien der Fachgesellschaften medizinisch empfohlenen Leistungen.

Dieser Abrechnungskatalog ( EBM bei Kassenärzten, Fallpauschalen bei Krankenhauseingriffen) ist im Wesentlichen seit 1984 nicht wesentlich aktualisiert worden, es gab zwar die eine oder andere Leistung, die neu erfasst wurde, allerdings nicht zu den notwendigen Preisen. Denn im Grundsatz beinhalten die modernen Leistungen auch recht teure Medizintechnik oder Materialien. Dies betrifft nahezu alle Fachgebiete der Medizin, ob Gynäkologie, Kardiologie, Zahnmedizin, Dermatologie, Allgemeinchirurgie, Orthopädie oder auch Gefäßchirurgie und Andere mehr…

In einigen Fällen gibt es im Rahmen sog. integrierter Versorgungsverträge die Möglichkeit, auch eine moderne Therapie zumindestens teilweise von einer bestimmten Krankenkasse – in einer von der Krankenkasse festgelegten Region und von festgelegten Ärzten – ersetzen zu lassen.

Saphenion®: Private Arztrechnung steuerlich absetzbar? Graphik zur aktuellen Ärztedichte in Deutschland (aus KV Blatt).

Wie bereits an dieser Stelle auch, aber vor allem in den Sozialen Medien des Öfteren beschrieben, läuft Deutschland auf einen absoluten Ärztenotstand zu. Insbesondere bei den Hausärzten, aber auch bei ambulant tätigen Fachärzten verschiedener Disziplinen zeichnet sich ein absoluter Mangel ab. Gleichzeitig gehen aber auch immer weniger Medizinstudenten nach Studienende tatsächlich in einen medizinischen Beruf – hier sind eher Marketing – Firmen und Pharmaunternehmen attraktiv. Zusätzlich gilt nach wie vor ein extrem harter numerus clausus bei der Aufnahme zum Medizinstudium. Also auch hier wird bereits ein falsches Signal gesetzt.

In Mecklenburg arbeiten nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung 1200 Hausärzte. Ein Drittel von ihnen ist 60 Jahre oder älter. Eine Nachfolge ist nicht mehr in Sicht. Medizinische Versorgungszentren an Krankenhäusern oder durch Privatinvestoren können die Lücken nicht schließen. Zudem ziehen immer mehr Mediziner die Festanstellung der Niederlassung vor.

Der Blick auf die aktuelle Berliner Situation bestätigt diesen Eindruck: Mehr als die Hälfte aller ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten ist 55 Jahre alt und älter. Der Anteil an über 60-Jährigen ist vor allem bei den Hausärzten (36 Prozent) und bei den Psychotherapeuten (42 Prozent) besonders hoch. Schaut man sich nur die Niedergelassenen an, dann ist die Lage noch schwieriger: Aktuell sind 61 Prozent aller Praxisinhaber 55 Jahre alt und älter. Gleichzeitig sind 25 Prozent aller Ärzte angestellt tätig. Parallel dazu steigt das Interesse an Teilzeitbeschäftigung unvermindert an – sowohl bei den Angestellten als auch bei den Niedergelassenen.

Gleichzeitig ist aber die Zahl der Privatpraxen stabil und steigt auch in verschiedenen Facharztdisziplinen immer mehr an!

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Es gibt zahlreiche Gründe dafür, dass Patienten eine private Behandlung präferieren. So ist der Privatarzt z. B. keiner Krankenkasse verpflichtet und kann Patienten so eine individuelle, qualitativ gute und angemessene medizinische Versorgung anbieten. Patienten schätzen zudem das ausgeprägtere Arzt-Patient-Verhältnis, das auch emotionale und soziale Umstände berücksichtigt – Aspekte, die sich im kassenärztlich geprägten Gesundheitssystem kaum verwirklichen lassen.

In der Regel ist die Wartezeit in einer privatärztlichen Praxis deutlich kürzer und alle Patienten erhalten einen zeitnahen Behandlungstermin. Zudem schätzen Patienten die insgesamt ruhigere Atmosphäre in Privatpraxen. Da es kein Budget gibt, werden Patienten nicht auf das nächste Quartal vertröstet.

Privatärzte sind unabhängig und daher einem geringeren wirtschaftlichen Druck ausgesetzt. Hohes medizinisches Wissen und empathische Menschlichkeit sollten daneben kombiniert werden, damit privatärztliche Praxen langfristig bestehen. Alle Daten können sicher und ausschließlich innerhalb der Praxis aufbewahrt werden, und da jeder Patient persönlich eine Rechnung erhält, besteht eine hohe Leistungstransparenz. Dies kann sich positiv auf das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient auswirken.

Oft bieten sich bessere therapeutische Lösungsansätze unter schulmedizinischen Gesichtspunkten, wenn individuelle Faktoren bei dem Patienten genügend gewürdigt werden. In der Privatpraxis ist es immer möglich, ohne Budgetdruck oder eingeschränkten Zeitrahmen selbst schwierige Krankheitsverläufe zu bewältigen ohne Einweisung in ein Krankenhaus.

Ganzheitliche und naturheilkundliche Therapien sind in Privatpraxen weit verbreitet und besser in ein Praxiskonzept zu integrieren. Naturheilkundliche Konzepte lassen sich, abgesehen von „einfachen“ Krankheitsbildern wie Schnupfen oder Husten, ohnehin nur mit intensiver Zuwendung umsetzen. Besonders dann, wenn es um chronische Beschwerden geht, denen oft keine exakte Diagnose zuzuordnen ist. Hier ist der Privatarzt besonders prädestiniert.

Welche Anforderungen stellen sich an Arzt und Patient bei der Berücksichtigung einer steuerlichen Absetzbarkeit der Behandlungsrechnung?

Am wichtigsten ist eine richtige Rechnungsstellung nach der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ), diese gilt als einzige Abrechnungsgrundlage! Wichtig ist dabei auch, daß die notwendigen Sachkosten für Katheter, Op-Sets, Spritzen, Medikamente etc. immer mit auf der Rechnung erscheinen, und zwar mit der Mehrwertsteuer! Die Diagnose einer anerkannten Erkrankung ist „non plus ultra“ der Rechnung!

Nicht anerkannt werden Rechnungen, deren Hintergrund eine rein kosmetische Indikation ist. Weiterhin sind pauschale Abrechnungen ohne Einzelnachweis der Leistung nach der Gebührenordnung (GOÄ) ebenfalls sicher nicht steuerlich akzeptabel.

Hilfreich ist auch ein ausführlicher prätherapeutischer Befundbericht durch den Arzt, der die tatsächliche Erkrankung im medizinischen Sinne auch in Symptomen, diagnostischen Ergebnissen und einer möglichen zu empfehlenden Therapie beschreibt. Diese Therapie sollte in den einschlägigen fachlichen Leitlinien der Facharztgesellschaften auch erfasst und empfohlen sein.

Laut der aktuellen Gebührenordnung sind somit auch leitliniengerechte Therapieformen, die nicht bei den gesetzlichen Krankenkassen oder in den Krankenhäusern angeboten werden können, abrechenbar. Hier spricht der GOÄ – Katalog von einer Analog – Abrechnung (§§ 2, Absatz 1). Diese Möglichkeit räumt allen Facharztdisziplinen einen weit größeren therapeutischen Spielraum ein, sind doch auf diese Weise alle fachwissenschaftlich anerkannten und bestätigten Therapie – Verfahren, wie z.B. in der Gefäßchirurgie und Phlebologie der Radiofrequenz – Katheter oder Venenkleber, einsetzbar.

Und es sollte eine Rechnungskontrolle durch ein Privatärztliches Abrechnungsinsitut erfolgen, damit logischer Zusammenhang der Abrechnungsziffern und medizinischer Inhalt richtig dargestellt und überprüft sind.

Photos / Video: Utzius

Graphiken: KV-Blatt

Literatur / Links:

https://www.kbv.de/html/1150_66393.php

https://www.kbv.de/media/sp/EBM_Gesamt_-_Stand_1._Quartal_2024.pdf

https://www.kvwl.de/mitglieder/abrechnung-honorar/ebm/ebm-aenderungen-und-hinweise/aenderungen-2024

https://www.kvwl.de/mitglieder/abrechnung-honorar/ebm/ebm-aenderungen-und-hinweise/aenderungen-2024

https://www.der-niedergelassene-arzt.de/praxis/news-details/gefaessmedizin/venenerkrankungen-diagnostik-und-therapie-im-ebm-1

https://www.kvbawue.de/praxis/vertraege-recht/vertraege-von-a-z/venentherapie

https://www.iww.de/aaa/praxisfaelle/abc-der-abrechnung-v-varizen-f107911

vertrag-aok-bw-he-venentherapie-lesefassung-2024-01-02.pdf

https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/abrechnung/artikel/venenerkrankungen-gehoeren-zum-hausaerztlichen-alltag

https://www.kvberlin.de/die-kv-berlin/pressemitteilungen/detailansicht/pm230814

https://www.kbv.de/html/themen_1076.php

https://www.pbv-aerzte.de/pbv-themen/zum-privatarzt

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